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Inhaltsverzeichnis - das finden Sie hier
Visum für Thailand beantragen
Das südostasiatische Land Thailand ist bekannt für tropische Strände, opulente Königspaläste, alte Ruinen und reich verzierte Tempel mit Buddhafiguren. Ein Traum aller Reisebegeisterten! Wer sich nach Thailand begibt, muss einige Vorschriften beachten. Unter anderem wird in manchen Fällen auch ein Visum benötigt. Ob Sie ein Visum benötigen, finden Sie im folgenden Text über die Einreisebestimmungen und Visabestimmungen heraus.
Corona in Thailand: Thailand Einreise erlaubt mit Kontrollen
In Thailand sind mit Stand 17.03.2020 ein Toter und 177 Coronavirus COVID-19 Infizierte zu beklagen. Es gibt eine vorläufige Aufhebung der Visabefreiung für Inhaber von Pässen aus Italien, Kora und Hong Kong.
Das Königreich Thailand hat seit dem 11. März 2020 für alle Einreisenden aus Drittländern, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Überwachungs- und teilweise Quarantänemaßnahmen im Hinblick auf die Bekämpfung des Sars-CoV2 –Virus vorgeschrieben. Zudem kann Thailand die Fluggesellschaften verpflichten, sich von Passagieren bereits vor Reiseantritt Gesundheitsnachweise vorlegen zu lassen.
Reisende aus Verbreitungsgebieten wie Deutschland werden bei Einreise umfassend kontrolliert und müssen sich mit einer lückenlosen Kontrolle ihrer Bewegungen in Thailand einverstanden erklären sowie jede ihrer Bewegungen und ihren Gesundheitszustand protokollieren. Die Überwachung soll idR über eine App erfolgen, die die Bewegungen des Reisenden aufzeichnet.
Wer braucht ein Visum für Thailand?
Ein Visum für deutsche Staatsbürger wird für Urlaubsreisen bis zu 30 Tagen nicht benötigt. Bei Einreise über eine Landesgrenze oder einen internationalen Flughafen erhält man als Deutscher, Österreichischer und Schweizer Staatsbürger eine Aufenthaltsberechtigung für 30 Tage. Es handelt sich um eine visafreie Aufenthaltsberechtigung von bis zu 30 Tagen. Reisen Sie über den Landweg oder Seeweg ein, erhalten Sie allerdings nur zwei Mal pro Jahr dieses kostenlose Visum. Für die Einreise über einen Flughafen gilt dies nicht. Eine Visagebühr gibt es nicht am Flughafen.
Wenn Sie sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten möchten, benötigen Sie eins der Visa auf die wir später weiter eingehen werden.
Außerdem benötigen 20 Länder ein besonderes Visum das „Visa on Arrival“. Dies ist eine Visaregelung, für Länder die keine Visafreiheit in Thailand haben, diese sind: Andorra, Äthiopien, Bulgarien, Bhutan, China, Estland, Indien, Kasachstan, Litauen, Lettland, Malediven, Malta, Mauritius, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Taiwan, Ukraine, Usbekistan und Zypern.
Wie beantrage ich ein Visum für Thailand?
Alle Visa für Thailand werden nur bei den thailändischen Botschaften und Konsulaten außerhalb von Thailand ausgestellt! Das Beantragen innerhalb Thailand ist nicht möglich. Wenn Ihr Visum abgelaufen ist, müssen Sie zwingend ausreisen und in einem anderen Land bei der Thailändischen Botschaft ein neues Visum beantragen. Die Ausstellung von „Non Immigrant Visa“ mit mehrfacher Einreise, ist seit 2016 nur noch durch die Botschaften im Heimatland möglich.
Was brauche ich für ein Thailand Visum?
- Einen ausgefüllten Visa-Antrag
- 2 aktuelle Passbilder
- Reisepass im Original der noch mindestens 6 Monate gültig ist (18 Monate Gültigkeit für ein multiple Entry Visa) und noch mindestens eine freie Seite hat
- Kopie des Reisepasses
- Bestätigung über die Anreise
- Bei dem Touristenvisum einen nachweisbaren Rück-/ Weiterflug (Flugbestätigung) oder andere Unterlagen, die eine Ausreise innerhalb des Visazeitraums belegen
Personen unter 15 Jahren benötigen außerdem:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie der Reisepässe der Eltern
- Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten auf dem Visaantrag
Für das 6 Monate gültige Touristenvisum wird zusätzlich benötigt:
- Nachweis von einer zwischenzeitlichen Aus- und Wiedereinreise
- Hotelbuchung von mindestens einem Aufenthaltsort in Thailand
- Vermögensnachweis in Höhe von mindestens 5.000 €
Vorläufiger Reisepass oder ein Reisepass wird nicht akzeptiert!
Welche Arten von Thailand Visum gibt es?
Für Aufenthalte die über 30 Tage hinaus gehen werden zwingend Visa benötigt. Grundsätzlich wird zwischen einem Visum und einer „Extension of Stay“ bzw. „Residency Permit“ unterschieden. Eine „Extension of Stay“ wird innerhalb von Thailand bei der Immigrationsbehörde beantragt und berechtigt Sie zum längeren Aufenthalt in Thailand. Der Aufenthalt gilt für normalerweise ein Jahr, allerdings müssen Sie sich alle 90 Tage bei der Immigrationsbehörde melden (dies geht inzwischen auch online). Eine „Residence Permit“ berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt in Thailand.
Das „NON Immigrant Visum“ berechtigt zu beliebig vielen Einreisen innerhalb von 12 Monaten. Allerdings dürfen Sie sich nur maximal 90 Tage am Stück davon in Thailand aufhalten. Nach Ablauf der 90 Tage oder dem gesamten Zeitraum, muss ausgereist werden.
Tourist Visum 60 Tage: Dieses Visum berechtigt zum Aufenthalt von 60 Tagen, ohne Unterbrechung. Anschließend kann das Visum noch einmal um weitere 30 Tage bei einer Immigrationsbehörde innerhalb von Thailand verlängert werden. Danach muss ausgereist werden.
Tourist Visum 180 Tage: Berechtigt zum Aufenthalt von jeweils maximal 60 Tagen am Stück bei einmaliger oder mehrfacher Einreise. Mit diesem Visum können Sie innerhalb von 180 Tagen so oft ein und ausreisen, wie Sie möchten. Allerdings dürfen Sie jedes Mal nur maximal 60 Tage am Stück im Land bleiben.
Sie können sich auch die sogenannte „Thailand Elite Karte“ für ca. 25.000 Euro kaufen. Mit dieser Mitgliedschaft haben Sie dann ein Bleiberecht für 5 Jahre in Thailand.
Keines dieser Visa gestatten die Arbeitsaufnahme in Thailand. Dafür wird eine separate Arbeitsgenehmigung benötigt!
Wo kann ich ein Visum für Thailand beantragen?
Alle diese Visa werden persönlich bei der Botschaft oder dem Konsulat beantragt. Ein Visaantrag kann frühestens 3 Monate vor der Einreise in Thailand beantragt werden!
Konsulate in Deutschland, Österreich und der Schweiz:
Vertretungen in Deutschland
Berlin
Royal Thai Embassy, Berlin
Lepsiusstrasse 64-66,
12163 Berlin
Deutschland
http://www.thaiembassy.de/
Frankfurt
Königlich Thailändisches Generalkonsulat
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt am Main
Deutschland
https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/
Stuttgart
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Stuttgart
Pforzheimer Str. 381
70499 Stuttgart (Weilimdorf)
Deutschland
http://www.thaikonsulat.de/index2.html
Hamburg
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Hamburg
An der Alster 85
20099 Hamburg
Deutschland
http://www.thaikonsulathamburg.de/index.php?id=11
München
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat München
Prinzenstraße 13
80639 München
Deutschland
http://www.thaikonsulatmuenchen.de/
Essen
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat Essen
Rüttenscheider Str. 199 (Eingang Herthastraße)
45131 Essen
Deutschland
http://www.thai-konsulat-nrw.de/
Vertretungen in Österreich
Wien
Botschaft des Königreiches Thailand
Cottagegasse 48
1180 Wien
Österreich
https://www.thaiembassy.at/
Salzburg
Honorarkonsulat des Königreiches Thailand in Salzburg
Koch-Sternfeld-Gasse 7
5020 Salzburg
Österreich
http://www.thaiconsulate-salzburg.at/
Dornbirn
Honorarkonsulat des Königreiches Thailand
Rieggasse 44, 6850 Dornbirn
Österreich
https://www.thaiconsulate-vorarlberg.at/aktuelles/
Vertretungen in der Schweiz
Basel
Royal Thai Consulate-General Basel
Aeschenvorstadt 71
4051 Basel
Schweiz
http://www.thaikonsulat.ch/impressum.htm
Genf
Consulat Royal de Thaïlande
91, rue de la Servette
1202 Genf
Schweiz
https://thaiconsulate.ch/the-consulate/?lang=en
Liebefeld
Royal Thai Embassy
Kirchstrasse 56
3097 Liebefeld bei Bern
Schweiz
http://www.thaiembassy.ch/Contact
Wichtiges – was muss ich sonst noch beachten in Thailand?
Mit einem 60 Tage Touristenvisum haben Sie eine einmalige Einreisegenehmigung sie sich „Single Entry“ nennt. Wenn Sie vorher ausreisen, verliert Ihr Visum seine Gültigkeit und Sie können nicht wieder in Thailand einreisen. Das Gleiche gilt für ein Non Immigrant Visum mit „Single Entry“! Wenn Sie also mehrere Ein- und Ausreisen planen, dann können Sie direkt das Multiple Entry Visum beantragen. Dieses ermöglicht ihnen die ein Aus- und wieder Einreise.
Landesspezifische Sicherheitshinweise für Thailand
Terrorismus/Entführungen
Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.
Kriminalität
Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya.
Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys„ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden.
Es ist unbedingt auf den Wiederausreisetag, welcher auf jedem Visum vermerkt, ist zu achten. Denn Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand mit hohen Strafen versehen. Wenn Sie die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten, müssen Sie mit Festnahme, Geld- und Haftstrafen, einer Abschiebung auf eigene Kosten und einer Wiedereinreisesperre rechnen. Es gibt zahlreiche Betrugsfälle, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Deshalb raten wir, die Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden verlängern zu lassen und keine Dienste von anderen Dienstleistern in Anspruch zu nehmen. Wenn Ihnen ein gefälschtes Visum verkauft wurde, müssen Sie mit weiteren Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente rechnen. Weiterhin wichtig zu wissen ist, dass es aktuell nicht in allen Immigrationsbehörden des Landes möglich ist, die Visa oder Einreiseerlaubnis um 30 Tage zu verlängern. Auch können die Gebühren von Ort zu Ort variieren. Wenn Sie Thailand ohne Visum auf Land- oder Seeweg bereisen, ist dies nur noch 2-mal pro Kalenderjahr möglich.
Bitte beachten Sie, dass es in der Regenzeit, die in Thailand von Mai bis Oktober andauert, häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommt. Außerdem kommt es im Südosten der Thai-Halbinsel von November bis Januar zu Starkregen und Tropenstürmen. Informieren Sie sich zu jeder Jahreszeit über lokale Medien und staatliche Wetterwarnungen über die aktuelle Lage in Thailand. Wenn Sie Urlaub in Thailand machen, befinden Sie sich in einer seismisch aktiven Zone, in der Sie mit Erd- und Seebeben rechnen müssen. Damit Sie bei Erbeben wissen was zu tun ist, informieren Sie sich bitte vorher über das Verhalten bei Erdbeben. Thailands vorherrschende Religion ist der Buddhismus. Beim Betreten von Tempeln sollte dringend auf angemessene Kleidung geachtet werden um niemandes Gefühle zu verletzen.
Thailand Visum Quick Check – Fragen und Antworten:
Kann ich visumfrei einreisen und in Thailand ein Visum beantragen?
Nein das geht nicht, ein Visum muss vorher beantragt werden. Wenn Sie das Tourist Visum 60 Tage beantragt haben, kann das Visum noch einmal um weitere 30 Tage bei einer Immigrationsbehörde innerhalb von Thailand verlängert werden.
Thailand Visum mit mehrmaliger Einreise und Aufenthalt länger als 30 Tage?
Hier können Sie zwischen dem „NON Immigrant Visum“, dem „Tourist Visum 60 Tage“ und dem „Tourist Visum 180 Tage“, kombiniert mit einem „Multiple Entry Visum“ wählen.
Brauche ich ein Visum für Thailand?
Nur wenn Sie länger als 30 Tage bleiben oder einen Beruf in Thailand ausüben möchten.
Wann Thailand Visum beantragen?
Ein Visaantrag kann frühestens 3 Monate vor der Einreise in Thailand beantragt werden.
Wie viel kostet ein Thailand Visum?
Eine Visagebühr für normale Touristen gibt es nicht am Flughafen. Bei einmaliger Einreise belaufen sich die Kosten auf 30 €. Bei mehrfachen Einreisen auf 150 €.
Wo ein Thailand Visum beantragen?
Ein Visum für Thailand müssen Sie bei den zuständigen Konsulaten oder Botschaften beantragen. Das Verlängern des „Tourist Visum 60 Tage“, kann auch in einer Immigrationsbehörde innerhalb von Thailand geschehen
Du planst langfristig in Thailand zu leben? Und fragst dich wie das mit dem Visum läuft?
Wir raten dazu, sich ausführlich bei dem zuständigen Konsulat beraten zu lassen, da es mehrere Möglichkeiten zum längerfristigen Aufenthalt gibt.